(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person (Körperschaft) werden, die seine Ziele unterstützt (§ 2).
(2) Die Zahl der Mitglieder soll 7 nicht übersteigen.
Korporative Mitglieder (Körperschaften)
Lebenshilfewerk Marburg - Biedenkopf
Landkreis Marburg - Biedenkopf
Stadt Marburg
Einzelmitglieder
Doris Mülln, Lahntal
Dr. Harald Renner, Gilserberg