Die monatlichen Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Modul | Betreuungsumfang | Gebühr Kinder 3 Jahre bis Schuleintritt | Gebühr Kinder unter 3 Jahre |
1 | halbtagsmit Mittagsverpflegung (30 Std./Woche) |
kostenlos zzgl. Essen | 200,00 € zzgl. Essen |
2 | dreivierteltags mit Mittagsverpflegung (40 Std./Woche) |
80,00 € zzgl. Essen |
260,00 € zzgl. Essen
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3 | ganztags mit Mittagsverpflegung (50 Std./Woche) |
160,00 € zzgl. Essen
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320,00 € zzgl. Essen
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Für Kinder, welche im Modul 1 betreut werden und nicht am gemeinschaftlichen Mittagessen teilnehmen, endet die Betreuungszeit um 12.00 Uhr.
Der Zeitpunkt der Gebührenänderung beim Übergang vom U3 – Kind zum Regelkind ist der Monat in dem das Kind 3 Jahre wird.
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertagesstätte in der Gemeinde Lohra so zahlt das 2. jüngere Kind 50 % der Gebühren. Das 3. und jedes weitere Kind ist von den Gebühren befreit.
Verpflegungskosten
Kleine Pauschale | 5,00 € | pro Monat (einheitlich je Kind) |
Mittlere Pauschale | 40,00 € | pro Monat (einheitlich je Kind) |
Große Pauschale | 70,00 € | pro Monat (einheitlich je Kind) |
Anmeldung, Abmeldung und Zuschüsse
Anmeldung
Anmeldungen sind nur noch zentral über das Online-Elternportal "Little Bird" der Gemeinde Lohra möglich.
Hier können Sie die Anmeldung ihres Kindes vornehmen
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir keine Anmeldungen mehr direkt in unserer Einrichtung annehmen können.
Abmeldung
Bitte beachten Sie: Kinder können nur bis zum letzten Tag eines jeden Monats zum Ende des Folgemonats abgemeldet werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, muss die Grundgebühr weiter gezahlt werden. Innerhalb der letzten 3 Monate vor den Sommerferien und vor der Einschulung kann eine Abmeldung nur aus zwingenden Gründen (z.B. Wegzug aus der Gemeinde) erfolgen.
Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Nutzen Sie unser Online-Formular unten. Drucken Sie das PDF aus und senden es uns unterschrieben zu.
Interessierte Besucher sind uns herzlich willkommen.
Sie können gerne jederzeit telefonisch einen Termin mit der Leiterin (Frau Böckler, Tel.: 06426/6280) vereinbaren, wenn Sie sich unsere Einrichtung anschauen möchten.
Zuschuss – Erstattung
Eltern, die über ein geringeres Einkommen verfügen, können bei ihrem zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Bezuschussung oder Erstattung der Kindertagesstättengebühren stellen. Die entsprechenden Formulare finden Sie unten.