Anmeldung und Kosten
Hier finden Sie einen Überblick über alle Kosten. Mit den unten stehenden Formularen können Sie Ihr Kind an- oder abmelden oder die Kostenübernahme durch die Stadt oder den Kreis beantragen.
Kosten
Für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt
Modul | Betreuungsumfang | Gebühr |
---|---|---|
A | Vormittagsbetreuung ohne Mittagsverpflegung Betreuungszeit von 7:00 bis 12:00 Uhr (25 Std./Woche) | frei |
B | dreivierteltags mit Mittagsverpflegung Betreuungszeit von 7:00 bis 15:00 Uhr (40 Std./Woche) | 50,00 |
C | dreivierteltags (erweitert) mit Mittagsverpflegung | 75,00 |
D | ganztags mit Mittagsverpflegung Betreuungszeit von 7:00 bis 17:00 Uhr (50 Std./Woche) | 100,00 |
Für Kinder unter 3 Jahren
Modul | Betreuungsumfang | Gebühr |
---|---|---|
A | Vormittagsbetreuung ohne Mittagsverpflegung | 168,75 |
B | dreivierteltags mit Mittagsverpflegung | 228,75 |
C | dreivierteltags (erweitert) mit Mittagsverpflegung | 248,75 |
D | ganztags mit Mittagsverpflegung | 268,75 |
Der Zeitpunkt der Gebührenänderung beim Übergang vom U3 – Kind zum Regelkind ist der Monat, in dem das Kind 3 Jahre wird.
Geschwisterregelung
Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder unter 3 Jahren einer Familie im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft, in der die Kinder leben, eine Kindertagesstätte im Stadtgebiet von Stadtallendorf, so reduziert sich die Benutzungsgebühr für das 2. Kind auf 60 % und für das 3. Kind auf 30 %.
Verpflegung
Kleine Pauschale | 5,00 € | pro Monat (einheitlich je Kind) |
Mittlere Pauschale | 40,00 € | pro Monat (einheitlich je Kind) |
Große Pauschale | 70,00 € | pro Monat (einheitlich je Kind) |
Zusätzlich werden für alle Kitakinder 7,50 € pro Monat Frühstücksgeld berechnet.
Bastelpauschale
2,60 € pro Monat
Anmeldung, Abmeldung und Zuschüsse
Anmeldung
Unten finden Sie unser Online-Anmeldeformular. Das ausgefüllte Formular können Sie anschließend als PDF herunterladen. Bitte schicken Sie uns das ausgedruckte und unterschriebene Formular per Post zu. Anmeldeformulare erhalten Sie ebenfalls in der Kindertagesstätte.
Abmeldung
Bitte beachten Sie: Kinder können nur bis zum letzten Tag eines jeden Monats zum Ende des Folgemonats abgemeldet werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, muss die Grundgebühr weiter gezahlt werden. Innerhalb der letzten 3 Monate vor den Sommerferien und vor der Einschulung kann eine Abmeldung nur aus zwingenden Gründen (z.B. Wegzug aus der Gemeinde) erfolgen.
Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Nutzen Sie unser Online-Formular unten. Drucken Sie das PDF aus und senden es uns unterschrieben zu.
Interessierte Besucher sind uns herzlich willkommen.
Sie können gerne jederzeit telefonisch einen Termin mit der Leiterin (Frau Kuhn-Keßler, Tel.: 06428/93190) vereinbaren, wenn Sie sich unsere Einrichtung anschauen möchten.
Zuschuss – Erstattung
Eltern, die über ein geringeres Einkommen verfügen, können bei ihrem zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Bezuschussung oder Erstattung der Kindertagesstättengebühren stellen. Die entsprechenden Formulare finden Sie unten.