Kosten
Die monatlichen Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt:
Die Benutzungsgebühr beträgt ab dem 01.01.2023 im Monat:
Modul | Betreuungsumfang | Gebühr |
1 | Betreuungszeit von 7:30 bis 12:00 Uhr (22,5 Std./Woche) | kostenfrei |
2 | Betreuungszeit von 7:30 bis 14:00 Uhr (32,5 Std./Woche) | kostenfrei |
3 | Betreuungszeit Mo-Do von 7:30 bis 16:30 Uhr und Fr. von 7:30 bis 15:00 Uhr (43,5 Std./Woche) |
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Für Kinder unter 3 Jahren
Modul | Betreuungsumfang | Gebühr |
1 | Betreuungszeit von 7:30 bis 12:00 Uhr (22,5 Std./Woche) | 140,00 |
2 | Betreuungszeit von 7:30 bis 14:00 Uhr (32,5 Std./Woche) | 170,00 |
3 | Betreuungszeit Mo-Do von 7:30 bis 16:30 Uhr und Fr. von 7:30 bis 15:00 Uhr (43,5 Std./Woche) | 190,00 |
Der Zeitpunkt der Gebührenänderung beim Übergang vom U3 – Kind zum Regelkind ist der Monat, in dem das Kind 3 Jahre wird.
Verpflegung
Kleine Pauschale | 5,00 € | pro Monat (einheitlich je Kind) |
Mittlere Pauschale | 40,00 € | pro Monat (einheitlich je Kind) |
Große Pauschale | 70,00 € | pro Monat (einheitlich je Kind) |
Anmeldung, Abmeldung und Zuschüsse
Anmeldung
Eine Anmeldung erfolgt ausschließlich über https://portal.little-bird.de/Gladenbach
Weitere Infos hier
Abmeldung
Bitte beachten Sie: Kinder können nur bis zum letzten Tag eines jeden Monats zum Ende des Folgemonats abgemeldet werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, muss die Grundgebühr weiter gezahlt werden. Innerhalb der letzten 3 Monate vor den Sommerferien und vor der Einschulung kann eine Abmeldung nur aus zwingenden Gründen (z.B. Wegzug aus der Gemeinde) erfolgen.
Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Nutzen Sie unser Online-Formular unten. Drucken Sie das PDF aus und senden es uns unterschrieben zu.
Interessierte Besucher sind uns herzlich willkommen.
Sie können gerne jederzeit telefonisch einen Termin mit der Leiterin (Frau Bielecki-Hofmann, Tel.06462/40139) vereinbaren, wenn Sie sich unsere Einrichtung anschauen möchten.
Zuschuss – Erstattung
Eltern, die über ein geringeres Einkommen verfügen, können bei ihrem zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Bezuschussung oder Erstattung der Kindertagesstättengebühren stellen. Die entsprechenden Formulare finden Sie unten.